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   VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05   

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VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05 (https://dejure.org/2005,17585)
VK Bund, Entscheidung vom 31.08.2005 - VK 3-100/05 (https://dejure.org/2005,17585)
VK Bund, Entscheidung vom 31. August 2005 - VK 3-100/05 (https://dejure.org/2005,17585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Ausschreibung zur Konzeption und Durchführung ausbildungsbegleitender Hilfen; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Verletzung des Gleichbehandlungsgebots bei der Wertung der Angebote; Unzulässige vergleichende Wertung; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertung: Beurteilungsspielraum und Grenzen der Überprüfung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Arbeitsmarktdienstleistungen nach § 240 ff. SGB III (ausbildungsbegleitende Hilfen) - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • VK Bund, 18.08.2005 - VK 2-90/05

    Maßnahme gemäß § 240 ff. SGB III (ausbildungsbegleitende Hilfen)

    Auszug aus VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05
    Im Übrigen kann hier eine noch präzisere Beschreibung wegen der Besonderheiten der Arbeitsmarktdienstleistungen in Form von ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht verlangt werden (2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.08.2005, VK 2- 90/05).

    Wie oben bereits dargelegt, ist hierin kein Vergaberechtsverstoß zu sehen, sondern dient dieser Quervergleich vielmehr der Gleichbehandlung aller Angebote, nämlich der Sicherstellung der Anwendung eines einheitlichen Maßstabs bei der Wertung (vgl. auch 2. Vergabekammer des Bundes, VK 2 - 90/05, aaO.).

    verlangen (vgl. auch 2. Vergabekammer des Bundes, VK 2 - 90/05, aaO.; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19.09.2003, VK 1-77/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05
    Der Norm kommt nach überwiegender Ansicht der Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 1994, 2 StR 256/94; BayObLG, Beschluss vom 18. September 2003, Verg 12/93; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2000, Verg 4/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 28. August 2004, VK 1-105/04, m.w.N.).

    Nur ausnahmsweise entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf im Hinblick auf die Verpflichtung gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, bieterschützenden Charakter (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Auszug aus VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05
    Die Nachprüfungsinstanzen dürfen ihre Vorstellungen über die Organisation des Wertungsvorgangs jedoch nicht an die Stelle der Vergabestelle setzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 24.02.2005, VII - Verg 88/04, vom 2.03.2005, VII - Verg 70/04, vom 23.03.2005, VII - Verg 68/04, und vom 27.07.2005, VII - Verg 108/04).

    Nur ausnahmsweise, wenn die Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null vorliegen, das heißt eine bestimmte Wertung zwingend ist, dürfen die Nachprüfungsinstanzen ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle treten lassen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05
    zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen ihrem Antrag entschieden worden ist (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13.08.2003, Verg 1/02, und vom 23.11.2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05
    zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen ihrem Antrag entschieden worden ist (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13.08.2003, Verg 1/02, und vom 23.11.2004, VII - Verg 69/04 m.w.N.).
  • VK Bund, 19.09.2003 - VK 1-77/03

    Maßnahme nach § 241 SGB III, ausbildungsbegleitende Hilfen

    Auszug aus VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05
    verlangen (vgl. auch 2. Vergabekammer des Bundes, VK 2 - 90/05, aaO.; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19.09.2003, VK 1-77/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005, aaO.).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05
    c) Soweit die ASt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu unzulässigen Mischkalkulationen (BGH, Beschluss vom 1.05.2004, X ZB 7/04) das in den Verdingungsunterlagen vorgegebene Bewertungsverhältnis zwischen erstem Vertragsjahr und optionaler Verlängerung beanstandet, so ist eine dieser Entscheidung vergleichbare 19.
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

    Auszug aus VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05
    Der Norm kommt nach überwiegender Ansicht der Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 1994, 2 StR 256/94; BayObLG, Beschluss vom 18. September 2003, Verg 12/93; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2000, Verg 4/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 28. August 2004, VK 1-105/04, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05
    Der Antrag der ASt auf ergänzende Akteneinsicht in die Wertung des Angebots der Bg aus ihrem Schriftsatz vom 26.08.2005 wird als verspätet zurückgewiesen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, Verg 22/03).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

    Auszug aus VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-100/05
    Der Norm kommt nach überwiegender Ansicht der Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 1994, 2 StR 256/94; BayObLG, Beschluss vom 18. September 2003, Verg 12/93; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2000, Verg 4/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 28. August 2004, VK 1-105/04, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 108/04

    Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

  • VK Bund, 26.08.2004 - VK 1-105/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

  • VK Bund, 20.07.2005 - VK 1-62/05

    Vergabe von ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 240

  • VK Bund, 04.05.2005 - VK 3-25/05

    Fachingenieurplanung Neubauvorhaben

  • VK Bund, 24.09.2003 - VK 2-76/03

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags

  • VK Bund, 18.08.2005 - VK 1-80/05

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 61 SGB III) - BvB/2005

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 1/06

    Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren für die Vergabe

    Sofern im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen (VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-95/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-92/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-89/05; Beschluss vom 05.08.2005, Az.: VK 1-83/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-93/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-90/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-115/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-112/05; Beschluss vom 31.08.2005, Az.: VK 3-100/05; Beschluss vom 01.08.2005, Az.: VK 3-79/05).
  • VK Bund, 07.08.2006 - VK 3-93/06

    Leistungen zur Konzeption und Durchführung

    Da die Nachprüfungsinstanzen ihre Beurteilung grundsätzlich nicht an die Stelle der Bewertung der Vergabestelle setzen dürfen (vgl. oben), können die nachprüfbaren Grenzen des Beurteilungsspielraums umso weniger überschritten sein, wenn es nicht um die Nachprüfung ggf. deutlicher Fehlwertungen einer Vergabestelle geht, indem diese z.B. ein objektiv "gutes" Angebot als besonders schlecht bewertet hat, sondern wenn - wie hier - das Angebot nach Auffassung der Ag mit 2 von 3 Punkten bereits einen guten Platz in der Wertung belegt hat und es "nur" darum geht, ob es zu Recht die Bestnote verfehlte (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2005, VK 3 - 100/05).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 3/06

    Ausschreibung einer Baumaßnahme; Ausschluss eines Angebots; Nichtvorlage

    Sofern im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen (VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-95/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-92/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-89/05; Beschluss vom 05.08.2005, Az.: VK 1-83/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-93/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-90/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-115/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-112/05; Beschluss vom 31.08.2005, Az.: VK 3-100/05; Beschluss vom 01.08.2005, Az.: VK 3-79/05).
  • VK Bund, 23.08.2006 - VK 3-96/06

    Kanalmanagement für die bundesweite Bestands- und Zustandserfassung von Regen-

    Zu berücksichtigen ist hier, dass die ASt immerhin mit insgesamt 3, 5 von 5 Punkten auch im Vergleich zu anderen Bietern eine erheblich überdurchschnittliche Bewertung erhalten hat, nur eben nicht die "Bestnote" (die ASt erzielte insoweit ausweislich der Auswertungsbögen des Ag die zweitbeste Bewertung von insgesamt acht Bietern mit erheblichem Vorsprung vor dem Nächstplatzierten) - da die Nachprüfungsinstanzen die Wertung der Vergabestelle grundsätzlich nicht ersetzen dürfen (vgl. oben), sind in einem solchen Fall die nachprüfbaren Grenzen des Beurteilungsspielraums umso weniger überschritten, lediglich ggf. deutliche Fehlwertungen einer Vergabestelle, indem diese z.B. ein objektiv "gutes" Angebot als besonders schlecht bewertet hat, können von der Vergabekammer selbst beurteilt werden (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2005, VK 3 - 100/05).
  • VK Bund, 07.08.2006 - VK 3-90/06

    Leistungen zur Konzeption und Durchführung

    Da die Nachprüfungsinstanzen ihre Beurteilung nur unter sehr engen Voraussetzungen an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen dürfen (vgl. oben), sind die nachprüfbaren Grenzen des Beurteilungsspielraums umso weniger überschritten, wenn es nicht um die Nachprüfung ggf. deutlicher Fehlwertungen einer Vergabestelle geht, indem diese z.B. ein objektiv "gutes" Angebot als besonders schlecht bewertet hat, sondern wenn - wie hier - das Angebot nach Auffassung der Ag mit 2 von 3 Punkten bereits einen guten Platz in der Wertung belegt hat und es "nur" darum geht, ob es zu Recht die Bestnote verfehlte (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2005, VK 3 - 100/05).
  • VK Bund, 07.08.2006 - VK 3-87/06

    Leistungen zur Konzeption und Durchführung

    Da die Nachprüfungsinstanzen ihre Beurteilung nur unter sehr engen Voraussetzungen an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen dürfen (vgl. oben), sind die nachprüfbaren Grenzen des Beurteilungsspielraums umso weniger überschritten, wenn es nicht um die Nachprüfung ggf. deutlicher Fehlwertungen einer Vergabestelle geht, indem diese z.B. ein objektiv "gutes" Angebot als besonders schlecht bewertet hat, sondern wenn - wie hier - das Angebot nach Auffassung der Ag mit 2 von 3 Punkten bereits einen guten Platz in der Wertung belegt hat und es "nur" darum geht, ob es zu Recht die Bestnote verfehlte (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2005, VK 3 - 100/05).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2006 - 2 VK 17/05

    Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes im Vergabeverfahren; Anforderungen

    Sofern im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen (VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-95/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-92/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VK 1-89/05; Beschluss vom 05.08.2005, Az.: VK 1-83/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-93/05; Beschluss vom 18.08.2005, Az.: VK 2-90/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-115/05; Beschluss vom 07.09.2005, Az.: VK 3-112/05; Beschluss vom 31.08.2005, Az.: VK 3-100/05; Beschluss vom 01.08.2005, Az.: VK 3-79/05).
  • VK Bund, 07.08.2006 - VK 3-81/06

    Leistungen zur Konzeption und Durchführung

    Da die Nachprüfungsinstanzen ihre Beurteilung nur unter sehr engen Voraussetzungen an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen dürfen (vgl. oben), sind die nachprüfbaren Grenzen des Beurteilungsspielraums umso weniger überschritten, wenn es nicht um die Nachprüfung ggf. deutlicher Fehlwertungen einer Vergabestelle geht, indem diese z.B. ein objektiv "gutes" Angebot als besonders schlecht bewertet hat, sondern wenn - wie hier - das Angebot nach Auffassung der Ag mit 2 von 3 Punkten bereits einen guten Platz in der Wertung belegt hat und es "nur" darum geht, ob es zu Recht die Bestnote verfehlte (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2005, VK 3 - 100/05).
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